Kabelüberwachungsgerät – Typ 8531

Ohne Hilfsenergie; gemäß VDV Schriften 515 4/93

Beschreibung

Das Kabelüberwachungsgerät Typ 8531 ist geeignet zur Isolations­überwachung der Kabelanlagen zur Fahrstromversorgung von Gleichstrombahnen und O-Bussen mit Nennspannungen bis 750 V. Das Kabelüberwachungsgerät arbeitet ohne fremde Spannungsversorgung.

Das Kabelüberwachungsgerät ist aufgebaut gem. den VDV Schriften 515 Ausgabe 4/93 und kann an alle Kabel mit konzentrischem Schirm bzw. Leiter und isolierendem Außenmantel angeschlossen werden.

Das Kabelüberwachungsgerät erlaubt sowohl die Standardisolationsüberwachung der Isolationsstrecken Leiter-Schirm und Schirm-Erde als auch die zusätzliche Überwachung des Schirmes auf Unterbrechung.

Durch unterschiedliche Abschlusswiderstände und Anschlusspunkte besteht die Möglichkeit, die Meldung der Schirmunterbrechung als “Innerer Schluss” oder “Erdschluss” auszuwerten und den gestiegenen Anforderungen an die Betriebsverhältnisse, Wirkungsrichtung der Alarmgebung oder Abschaltung, Berücksichtigung der Spannungsverluste auf den Speise- oder Rückleiterkabeln etc. Rechnung zu tragen.

Für die Meldung Betriebsspannungsausfall, Unterschreitung der Isolationswerte Ader-Schirm (Innerer Schluß) und Schirm-Erde (Erdschluss) stehen je 2 Potentialfreie Wechselkontakte zur Verfügung. Das Unterschreiten der Grenzwerte wird mittels Leuchtdioden angezeigt. Das Kabelüberwachungsgerät ist in ein Kunststoffgehäuse (Schutzart IP 50) eingebaut.

Für die betriebliche Funktionsprüfung besitzt das Gerät 2 verdeckte Prüftasten und zur Einstellung der Empfindlichkeit (Isolationsgrenzwert) 2 verdeckte Potenziometer. Prüftasten und Potenziometer sind von vorne zugänglich.

Für die Einstellung der Grenzwerte oder zur Prüfung steht das Prüfgerät Typ 853299 zur Verfügung.

Funktion

Über einen Spannungsteiler bzw. -regler wird die Betriebsspannung für das Kabelüberwachungsgerät und die Überwachungsspannung für den Kabelschirm vom Leiter des Kabels abgenommen.

Der zu überwachenden Isolationsstrecke “Leiter-Schirm” und “Schirm-Erde” werden zur Erzielung der notwendigen “Niederohmigkeit” (definierte Messspannungsverhältnisse, Unempfindlichkeit gegen Auf- und Umladungen sowie sonstige Störeinflüsse) Widerstände parallelgeschaltet.
Diese Widerstände sind jedoch auch hochohmig genug, um den Messstrom durch den Schirm (bei Betriebsart “Überwachung auf Schirmunterbrechung”) auf unter 1 mA und die Nennschirmspannung auf ca. 40 V zu begrenzen. Die Auswertung der Isolations­zustände bzw. deren Veränderung erfolgt nach dem Prinzip Spannungsmessung nach Erde (Brücken­prinzip). Die Spannung am Schirm wird hochohmig abgenommen und der Auswertung zugeführt.

Unterschreitet die Schirmspannung den eingestellten unteren Grenzwert, so erfolgt Meldung “Erdschluss”, die Leuchtdiode leuchtet auf und das Ausgangsrelais schaltet. Bei Überschreiten des eingestellten oberen Grenzwertes erfolgt Meldung “Innerer Schluss”. Die entsprechende Leuchtdiode leuchtet auf und das zugehörige Relais schaltet.

Die Betriebsspannung wird von einem Relais in “Ruhestrombetrieb” überwacht und von einer gelben Leuchtdiode angezeigt.
Bei Ausfall erlischt die Leuchtdiode und das Relais fällt ab.
Für die Überwachung des Schirmes auf Unterbrechung stehen zwei Ver­sionen zur Verfügung.

Die Standardmethode – bei der am Ende des Kabels am Kabelschirm ein Abschlußwiderstand von 68 kOhm angebracht wird. Nachteil dieser Methode ist die Wirkungsrichtung. Die Unterbrechung des Schirmes ist gleichbedeutend mit “Innerer Schluß” und führt damit zur Abschaltung des Kabels. Befindet sich der Erdbezugspunkt dieses Abschlußwiderstandes am Ende des Kabels draußen vor Ort, so wird auch die mögliche Einstellempfindlichkeit für die Überwachung “Ader-Schirm” begrenzt, da sich zur Schirmspannung auch noch der Spannungsabfall bei entsprechender Belastung des Rückleiterkabels addiert und die Ansprechschwelle des “Inneren Schlusses” nicht unter dieser belastungsabhängigen Spannungsanhebung liegen darf, da sonst eine Fehlabschaltung erfolgt.

Haben Sie Fragen?
Wir beantworten Sie gerne!